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Partner für Nachkontrollen (RBV) des Strassenverkehrsamts

Es wurden Mängel an Ihrem Fahrzeug festgestellt

Sie müssen die Mängel an Ihrem Fahrzeug sofort beheben und die Reparatur innert 30 Tagen bestätigen lassen. 
Sie können einen Termin für das Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV) bei uns vereinbaren. Die Mängel welche bei der Fahrzeugprüfung festgestellt wurden, können Sie bei uns beheben und direkt bestätigen lassen. Sie müssen das Fahrzeug nicht nochmals extra beim Strassenverkehrsamt vorführen.

Nötige Unterlagen:

-Fahrzeugausweis
-Prüfbescheid

Wir sind verpflichtet Ihren Fahrzeugausweis einzuziehen. Sie erhalten im Gegenzug ein Bestätigungsschreiben über das laufende Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV). Sobald das RBV abgeschlossen ist, erhalten Sie von dem Strassenverkehrsamt einen neuen Fahrzeugausweis mit den aktuellen Daten.



Unser Aufwand wird Ihnen mit CHF 40.00 verrechnet (Ohne allfällige Reparaturkosten). Das Strassenverkehrsamt verrechnet einen administrativen Aufwand von CHF 20.00, darin inbegriffen sind die Kosten für den neuen Fahrzeugausweis.